Leistung 05

Recycling über befugte Partnerbetriebe — mit Nachweis für Sie

Was keinen zweiten Lebenszyklus mehr hat, führen wir der stofflichen Verwertung zu: getrennt nach Fraktionen, über behördlich befugte Entsorgungspartner, mit Übernahme- und Entsorgungsnachweisen, die bei Ihnen zusammenlaufen.

  • Reuse vor Recycling
  • Fraktionsgetrennt
  • Nachweise dokumentiert
VerwertungswegReuse zuerst
1 · Wiederverwendung Ganzgerätbevorzugt
2 · Wiederverwendung Komponentengeprüft
3 · Stoffliche Verwertungfraktionsgetrennt
Datenträgerbehandlung vorabimmer
Befugte Entsorgungspartnereingebunden
Nachweise für Siegebündelt
Ein Ansprechpartner, eine Dokumentenlage.

Unser Schwerpunkt liegt vor der Tonne

Der wertvollste Teil des Lebenszyklus liegt dort, wo Geräte noch Produkte sind: bei der Datenlöschung, der Wiederverwendung und der Wiedervermarktung. Genau darauf ist unser Prozess ausgelegt. Erst was diesen Weg nachweislich nicht mehr gehen kann, wird als Elektroaltgerät behandelt.

Für diesen Teil arbeiten wir mit behördlich befugten Sammel- und Behandlungsbetrieben zusammen. Diese Partner übernehmen die Fraktionen, führen die Behandlung durch und stellen die Nachweise aus. Wir organisieren die Übergabe, dokumentieren sie und bündeln alle Nachweise, damit Sie eine Ansprechstelle und eine Dokumentenlage haben — statt Belege bei mehreren Betrieben einsammeln zu müssen.

Feste Regel dabei: Kein Gerät und kein Datenträger geht in die Verwertung, bevor die Datenlöschung oder die dokumentierte Zerstörung erfolgt ist. Auch bei sichtbar wertlosen Altgeräten.

Was Sie von uns erhalten

  • Übernahme- und Entsorgungsnachweise befugter Betriebe — genau die Belege, die Ihre Dokumentation braucht
  • Auf Anfrage die Liste der eingebundenen Partnerbetriebe samt deren Genehmigungen
  • Löschnachweis oder Zerstörungsprotokoll für jeden Datenträger, vor der Verwertung
  • Mengen und Fraktionen ausgewertet für Ihr ESG-Reporting
Zertifikate & Nachweise

Reihenfolge

Die Abfallhierarchie, angewendet auf IT

Recycling ist die zweitbeste Lösung. Erst wenn Wiederverwendung ausgeschlossen ist, wird verwertet — in dieser Reihenfolge bewerten wir jedes Gerät.

Wiederverwendung als Ganzgerät

Gelöscht, geprüft, aufbereitet und wieder im Einsatz — über Wiedervermarktung oder Mitarbeiterverkauf. Der ökologisch und wirtschaftlich beste Weg.

Erste Wahl

Wiederverwendung von Komponenten

Aus nicht mehr marktfähigen Geräten gewinnen wir funktionsfähige Bauteile: Arbeitsspeicher, Datenträger, Netzteile, Displays, Tastaturen. Sie ersetzen Neuteile in der Aufarbeitung anderer Geräte.

Stoffliche Verwertung

Fraktionsgetrennte Zuführung über befugte Betriebe: Metalle, Kunststoffe, Leiterplatten, Kabel, Akkus. Ziel ist die Rückgewinnung der Rohstoffe.

Ordnungsgemäße Beseitigung

Nur für Reststoffe, die nicht verwertbar sind — dokumentiert und ausschließlich über befugte Betriebe.

Letzte Option

Fraktionen

Wie wir trennen

Leiterplatten & Bestückung

Hauptplatinen, Steckkarten und Module — die wertvollste Fraktion, da hier Edelmetalle rückgewinnbar sind.

Metalle

Gehäuse, Rahmen, Kühlkörper und Racks aus Aluminium, Stahl und Kupfer. Sortenrein getrennt für hohe Verwertungsquoten.

Akkus & Batterien

Separate, brandschutzgerechte Sammlung und Übergabe. Beschädigte oder geblähte Zellen werden gesondert behandelt.

Displays

LCD-, LED- und OLED-Einheiten sowie ältere Bildschirmtechnik mit besonderen Behandlungsanforderungen.

Kunststoffe

Gehäuseteile und Verkleidungen, getrennt nach Typ, soweit die Sortierung technisch sinnvoll möglich ist.

Kabel & Netzteile

Getrennte Sammlung mit hohem Kupferanteil und eigener Verwertungsroute.

Rechtlicher Rahmen

Die Regelwerke, auf die es ankommt

Elektroaltgeräte sind in Österreich und der EU dicht reguliert. Für Sie als abgebendes Unternehmen ist relevant, dass die Übergabe an einen dafür befugten Betrieb erfolgt und dass Sie das belegen können.

  • AWG 2002 — Abfallwirtschaftsgesetz: Pflichten von Abfallbesitzern, Sammlern und Behandlern in Österreich
  • EAG-VO — Elektroaltgeräteverordnung: Sammel-, Behandlungs- und Nachweispflichten für Elektroaltgeräte
  • WEEE-Richtlinie — europäischer Rahmen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
  • ElektroG — für Ihre Standorte in Deutschland
  • DSGVO — solange Datenträger enthalten sind, ist es zusätzlich eine Datenschutzfrage

Der Punkt, der am häufigsten schiefgeht

Ein Altgerät wird als Abfall übergeben, ohne dass der Datenträger vorher behandelt wurde. Damit verlassen personenbezogene Daten das Unternehmen in einem Prozess, der auf Materialwert und nicht auf Datenschutz ausgelegt ist — und der Verantwortliche bleibt in der Haftung.

Bei uns ist die Reihenfolge festgelegt: Datenträger löschen oder zerstören, protokollieren, erst dann verwerten. Ohne Ausnahme, auch bei sichtbar wertlosen Geräten.

Fragen

Häufig gefragt

Können Sie meinen kompletten Altbestand übernehmen, auch wenn kaum etwas verkäuflich ist?

Ja. Wir bewerten den Bestand vorab, sagen Ihnen ehrlich, welcher Anteil noch Wert hat, und kalkulieren die Verwertung des Rests als Dienstleistung. Sie erhalten eine Kalkulation vor der Abholung, keine Überraschung danach.

Erhalte ich eine Bestätigung, dass die Geräte vernichtet wurden?

Sie erhalten Übernahme- und Entsorgungsnachweise unserer befugten Partnerbetriebe sowie unsere Zerstörungsprotokolle für die Datenträger. Eine Bestätigung, dass jedes einzelne Ganzgerät physisch vernichtet wurde, geben wir nur dort, wo dies auch tatsächlich beauftragt und durchgeführt wurde.

Wie stellen Sie sicher, dass nichts illegal exportiert wird?

Wir stufen jede Position vorab ein: Produkt oder Abfall. Abfall geht ausschließlich an befugte Betriebe im Inland oder auf zulässigen Wegen, funktionsfähige Geräte gehen als Produkte in den Zweitmarkt und werden vorher getestet. Wo eine Einstufung nicht sauber darstellbar ist, wählen wir die strengere Variante.

Was passiert mit Akkus?

Akkus werden entnommen, brandschutzgerecht getrennt gesammelt und über die dafür vorgesehenen Wege behandelt. Beschädigte oder geblähte Zellen werden separat und mit besonderer Sorgfalt gehandhabt.

Nächster Schritt

Ausgemusterte IT im Haus? Wir holen sie ab ‑ auditsicher und mit Restwert.

Sie schicken uns die Stückzahl und den Standort. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen ein verbindliches Angebot inklusive Löschkonzept und Nachweispaket.

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