Fragen & Antworten
20 Fragen, die Enterprise-Kunden vor der Beauftragung stellen
Konkrete Antworten zu Zertifizierung, Löschverfahren, Nachweisen, Kosten, Fristen und Datenschutz. Wenn Ihre Frage hier fehlt, beantworten wir sie schriftlich — auch wenn die Antwort für uns unbequem ist.
Zertifizierung und Standards
Nach welchen Standards ist Ihre Datenlöschung zertifiziert?
Wir arbeiten mit revisionssicherer Datenlöschung, die nach ISO/IEC 15408 (Common Criteria EAL2+) zertifiziert und zusätzlich von ADISA geprüft ist. Die Löschverfahren selbst folgen der NIST SP 800-88 (Clear, Purge, Destroy), und die Wirksamkeit der Methoden wurde vom Datenrettungslabor ATTINGO unabhängig validiert. Jede Löschung wird verifiziert und je Seriennummer dokumentiert.
Was bedeutet Common Criteria EAL2+ konkret?
Common Criteria (ISO/IEC 15408) ist der international anerkannte Rahmen für die Sicherheitszertifizierung von IT-Produkten. Die Evaluierungsstufe EAL2+ bedeutet, dass die Implementierung strukturell geprüft und methodisch getestet wurde — durch eine unabhängige Prüfstelle, nicht durch den Hersteller selbst. Für Sie heißt das: Die Löschung entspricht nachweisbar dem Stand der Technik und ist nicht nur „nach eigenen Angaben“ sicher.
Was prüft ADISA zusätzlich?
ADISA testet Datenlöschprodukte mit forensischen Angriffsverfahren: Es wird versucht, nach der Löschung Daten wiederherzustellen — mit handelsüblichen Werkzeugen und mit Speziallösungen, die direkt auf Chip- oder Plattenebene lesen. Bestandene Prüfung heißt: Die Behauptung „nicht wiederherstellbar“ hat einen Angriffstest überstanden.
Ist ein Löschzertifikat bei Ihnen wirklich prüffähig?
Ja. Jedes Zertifikat trägt die Seriennummer des Datenträgers und des Geräts, das angewendete Verfahren, Start- und Endzeitpunkt, das Verifikationsergebnis, die Softwareversion sowie die ausführende Stelle. Sie können bei einem Audit eine beliebige Seriennummer ziehen und wir zeigen Ihnen den zugehörigen Nachweis.
Wie stellen Sie Qualität ohne Sammelzertifikate sicher?
Alle Prozessschritte laufen über eine durchgängige Softwarekette: Erfassung, Löschung, Verifikation, Diagnose und Grading werden pro Gerät protokolliert. Damit existiert kein Schritt, der nur mündlich oder in einer Excel-Liste dokumentiert wäre — und deshalb brauchen wir keine Sammelzertifikate über ganze Paletten.
Datenlöschung
Welche Datenträger können Sie löschen?
Magnetische Festplatten (SATA, SAS), SSDs, NVMe-Laufwerke, eMMC- und UFS-Speicher in Mobilgeräten sowie Datenträger in Servern und RAID-Verbänden. RAID-Verbände lösen wir auf und behandeln jeden Datenträger einzeln, damit der Nachweis pro Seriennummer möglich bleibt.
Wie lange dauert die Löschung?
Ein Purge-Vorgang auf einer SSD ist in wenigen Minuten abgeschlossen, ein Überschreibverfahren auf einer großen Festplatte kann mehrere Stunden dauern. Da wir parallel arbeiten, bestimmt die Menge und nicht die Einzeldauer die Durchlaufzeit Ihres Projekts. Ein konkretes Zeitfenster steht im Angebot.
Können Sie bei uns vor Ort löschen?
Ja. Wenn Ihre Richtlinie vorsieht, dass Daten das Gebäude nicht verlassen, kommen wir mit Löschstationen und Personal zu Ihnen, löschen in Ihrem Raum und nehmen die Geräte erst danach mit. Alternativ entnehmen wir die Datenträger direkt bei der Übernahme und zerstören sie.
Was passiert mit defekten Datenträgern?
Ein defekter Datenträger nimmt keine Löschkommandos an, bleibt aber forensisch auslesbar. Solche Träger werden separiert, mechanisch zerstört und einzeln nach Seriennummer protokolliert. Sie erhalten dafür einen eigenen Zerstörungsnachweis.
Löschen Sie auch Smartphones und Tablets?
Ja, inklusive Diagnose und Prüfung auf aktive Sperren. Bitte melden Sie die Geräte vorab in Ihrem MDM und in den Herstellerkonten ab (Aktivierungssperre, Apple Business Manager, Autopilot) — sonst bleiben sie technisch gesperrt und verlieren ihren Restwert.
Reicht Verschlüsselung nicht aus?
Verschlüsselung ist ein guter Ausgangspunkt, aber kein Ersatz: Wiederherstellungsschlüssel, Schlüsselverwaltung und unverschlüsselte Bereiche bleiben ein Restrisiko, und im Audit müssen Sie eine Löschung nachweisen, nicht eine Konfiguration. Wir löschen daher unabhängig davon, bei geeigneten Laufwerken kombiniert mit Crypto Erase.
Nachweise und Dokumentation
Welche Unterlagen erhalte ich nach dem Projekt?
Übergabeprotokoll, vollständige Geräteliste mit Seriennummern, Löschzertifikat je Datenträger, Zerstörungsnachweis für nicht löschbare Datenträger, Diagnose- und Gradingprotokoll, Verwertungs- und Entsorgungsnachweise, Erlösaufstellung sowie die Auswertung zu Reuse-Quote und vermiedenen Emissionen. Alles als PDF und als strukturierter Export für Ihre Systeme.
Können Sie gegen unsere Asset-Liste abgleichen?
Ja. Übermitteln Sie Ihre Liste als Excel- oder CSV-Datei; wir gleichen ab und liefern einen Abweichungsbericht mit fehlenden und überzähligen Geräten. Erfahrungsgemäß ist dieser Bericht für viele Kunden der eigentliche Mehrwert, weil er Lücken in der eigenen Inventarisierung sichtbar macht.
Dürfen wir Ihren Betrieb prüfen?
Ja, natürlich.
Abholung und Logistik
Wie schnell können Sie abholen?
Nach Auftragserteilung planen wir die Abholung üblicherweise innerhalb von fünf bis zehn Werktagen, bei Rollouts nach Ihrem Terminplan. Für termingebundene Fälle wie Standortauflösungen oder Mietende sagen wir offen, ob wir das Datum halten können.
Ab welcher Menge lohnt sich eine Abholung?
Ab etwa zehn Geräten ist eine eigene Abholung sinnvoll planbar. Bei kleineren Mengen nehmen wir Ihre Geräte in eine Sammelfahrt auf oder stimmen eine Versandlösung ab. Wenn bei Ihnen laufend Hardware anfällt, richten wir einen wiederkehrenden Prozess mit Sammelbehältern ein.
Übernehmen Sie auch Abbau und Verpackung?
Ja. Wir demontieren Arbeitsplätze, trennen Displays und Dockingstationen, entkabeln Racks und bauen Serversysteme aus. Das entlastet Ihre IT genau in der Phase, in der der Rollout der neuen Hardware ohnehin Kapazität bindet.
Können Sie mehrere Standorte gleichzeitig abwickeln?
Ja, auch länderübergreifend. Sie erhalten einen konsolidierten Terminplan, eine Ansprechperson und am Ende ein Nachweispaket über alle Standorte — mit Auswertung je Standort oder Kostenstelle, wenn Sie das brauchen.
Kosten und Erlöse
Was kostet ein ITAD-Projekt?
Das hängt von Menge, Gerätemix, Alter und Standorten ab. Bei marktfähiger Hardware deckt der Restwert regelmäßig die Prozess- und Logistikkosten und es bleibt ein Erlös für Sie. Bei alten oder defekten Beständen entsteht ein Kostenbeitrag. Sie erhalten in jedem Fall eine Kalkulation vor der Abholung — keine Abrechnung im Nachhinein.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Aus Modell, Baujahr, Konfiguration, Zustand, Vollständigkeit und Menge, abgeglichen mit aktuellen Zweitmarktpreisen. Für eine erste Einschätzung reicht eine Liste mit Modellen und Stückzahlen. Nach Diagnose und Grading erhalten Sie die finale Aufstellung je Gerät. Details unter Remarketing & Verwertung.
Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
Festpreis-Ankauf (Planungssicherheit, Marktrisiko bei uns), Erlösbeteiligung (Sie profitieren von guten Marktphasen und sehen die erzielten Preise) oder Dienstleistung gegen Entgelt mit Gegenverrechnung der Erlöse. Alle drei Varianten enthalten das vollständige Nachweispaket.
Recht und Datenschutz
Auf welcher vertraglichen Basis arbeiten Sie?
Auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO mit dokumentierten Weisungen, benannten Unterauftragnehmern und einer Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Vor der Bestandsaufnahme unterzeichnen wir gern eine Vertraulichkeitsvereinbarung, auf unserem oder auf Ihrem Muster.
Wie unterstützen Sie unsere NIS2-Lieferantenbewertung?
Wir füllen Ihre Lieferantenfragebögen aus, beschreiben Prozesse, Zugriffe und Meldewege schriftlich und benennen Ansprechpartner mit Reaktionszeiten für Sicherheitsvorfälle. Die eingebundenen Subunternehmer in Logistik und Verwertung legen wir vollständig offen.
Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?
Sie bleiben Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, wir sind Auftragsverarbeiter und handeln auf Ihre dokumentierte Weisung. Sie legen Verfahren, Fristen und Ausschlüsse fest, wir setzen sie um und liefern die Nachweise, mit denen Sie Ihre Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erfüllen.
Was passiert mit Geräten, die nicht mehr verwendbar sind?
Erst prüfen wir die Gewinnung funktionsfähiger Komponenten, danach geht das Material fraktionsgetrennt in die stoffliche Verwertung — über befugte Entsorgungspartner, die die entsprechenden Nachweise ausstellen. Diese Nachweise erhalten Sie von uns gebündelt. Details unter Recycling & Entsorgung.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie sie uns — auch schwierige Fragen. Wir antworten schriftlich und, wenn es sein muss, mit einem klaren Nein.
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